Flemmingen

Das Gewerbegebiet befindet sich im Südwesten der Stadt, nahe dem Ortsteil Flemmingen an der B 188. Im Gewerbe- gebiet stehen vermessene Flurstücke im Bereich des I. Bauabschnittes zur Ansiedlung gewerblicher Unternehmen, vorwiegend produzierendem Gewerbe, zur Verfügung. Die Gewerbeflächen liegen im Gebiet des Bebauungs- planes Nr. 302, Teil 1 der Stadt Naumburg.

Der Kaufpreis ist verhandelbar. Mit ihm sind die Kosten für folgende Baumaßnahmen abgegolten:

1. Trinkwasserversorgung
2. Abwassersammlung, – rückhaltung und – fortleitung
3. Straßenbau , öffentliche Anlagen
4. Straßenbeleuchtung
5. Elektrotechnische Versorgung des Gebiets mit Mittelspannung
6. Öffentliche Begrünung

Bisher sind im Gewerbegebiet Unternehmen folgender Branchen angesiedelt:  Großhandel für Industriegüter, Dienstleistung.

Maßnahmen zur Erschließung einzelner Grundstücke

1. Wasserversorgung
Die Trinkwasser-Ringschlussleitung liegt im Bereich des Gehweges. Bei den Technischen Werken Naumburg (TWN) stellen Sie bitte einen Antrag auf Anschluss Ihres Grundstückes. Trinkwasser-Hausanschlussleitungen und Zähler werden Ihnen nach Preislisten berechnet.

2. Abwasser
Das Gewerbegebiet wird im Trennsystem entwässert. Die Anlagen für Sammlung und Fortleitung der Abwasser sind errichtet. Das Oberflächenwasser wird über einen offenen Flutgraben abgeleitet. Den Anschluss an den in der Straße liegenden Schmutzwasserkanal beantragen Sie bitte beim Abwasserzweckverband Naumburg. Die Kosten für die unmittelbare Anbindung trägt Ihr Unternehmen.
Die Erhebung von Beiträgen für Anschluss und Benutzung öffentlicher Anlagen bleibt vom Erschließungsbeitrag unberührt bestehen (z.B. für Kläranlage).

3. und 4. Straßenbau/Straßenbeleuchtung
Der Endausbau der derzeitigen Baustraßen soll schrittweise nach der Ansiedlung von Unternehmen erfolgen. Der Bau von Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen ist darin einbezogen. Auch die Straßenbeleuchtung soll schrittweise mit der Besiedlung erfolgen.

5. Elektrotechnische Versorgung
Das Gewerbegebiet wird über eine Trafostation versorgt. Die Kosten für die mittelspannungsseitige Erschließung sind abgedeckt. Die Grundstücke sind nicht angeschlossen. Ihren Energiebedarf melden Sie unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors rechtzeitig bei den TWN an. Anschlusskosten entstehen für das Vornetz (Trafostation – Grundstück) und den Hausanschluss.

6. Telefon
Das Gewerbegebiet ist fernmeldemäßig erschlossen. den Antrag auf Errichtung von Anschlüssen können Sie an die Deutschen Telekom AG richten.

7. Gasversorgung
Der Ortsteil Flemmingen ist an das Erdgasnetz angeschlossen. Von der Ansiedlung entsprechender Energieabnehmer im Gewerbegebiet wird dessen Anbindung an das Gas-Netz abhängig gemacht. Bei Bedarfsanmeldung in rentabler Größe soll die Anbindung gesichert werden. Anmeldung bitte an die TWN.

In Ihrem Interesse sollten Sie unmittelbar nach Ihrer Grundsatzentscheidung für den Standort Anfragen an die zuständigen Ver- und Entsorger richten. Die meisten Unternehmen halten spezielle Antragsformulare bereit.

Möglicherweise kann die Ansiedlung Ihres Unternehmens finanziell mit Mitteln aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU unterstützt werden. Bitte fragen Sie bei uns an – wir informieren oder vermitteln.