Eine Initiative des Naumburger Unternehmervereins

Hier finden Sie Informationen über verfügbare Gewerbeflächen. Wir bieten detaillierte Angaben zu verschiedenen Optionen zur Miete oder zum Kauf, einschließlich Büroflächen, Lagerflächen und Produktionsstätten. Auf dieser Seite können Sie sich über aktuelle Angebote, Mietkonditionen, Standorte und Ansprechpartner für weitere Beratung informieren.

Flemmingen

Das Gewerbegebiet befindet sich im Südwesten der Stadt, nahe dem Ortsteil Flemmingen an der B 188. Im Gewerbe- gebiet stehen vermessene Flurstücke im Bereich des I. Bauabschnittes zur Ansiedlung gewerblicher Unternehmen, vorwiegend produzierendem Gewerbe, zur Verfügung. Die Gewerbeflächen liegen im Gebiet des Bebauungs- planes Nr. 302, Teil 1 der Stadt Naumburg.

Der Kaufpreis ist verhandelbar. Mit ihm sind die Kosten für folgende Baumaßnahmen abgegolten:

1. Trinkwasserversorgung
2. Abwassersammlung, – rückhaltung und – fortleitung
3. Straßenbau , öffentliche Anlagen
4. Straßenbeleuchtung
5. Elektrotechnische Versorgung des Gebiets mit Mittelspannung
6. Öffentliche Begrünung

Bisher sind im Gewerbegebiet Unternehmen folgender Branchen angesiedelt:  Großhandel für Industriegüter, Dienstleistung.

Maßnahmen zur Erschließung einzelner Grundstücke

1. Wasserversorgung
Die Trinkwasser-Ringschlussleitung liegt im Bereich des Gehweges. Bei den Technischen Werken Naumburg (TWN) stellen Sie bitte einen Antrag auf Anschluss Ihres Grundstückes. Trinkwasser-Hausanschlussleitungen und Zähler werden Ihnen nach Preislisten berechnet.

2. Abwasser
Das Gewerbegebiet wird im Trennsystem entwässert. Die Anlagen für Sammlung und Fortleitung der Abwasser sind errichtet. Das Oberflächenwasser wird über einen offenen Flutgraben abgeleitet. Den Anschluss an den in der Straße liegenden Schmutzwasserkanal beantragen Sie bitte beim Abwasserzweckverband Naumburg. Die Kosten für die unmittelbare Anbindung trägt Ihr Unternehmen.
Die Erhebung von Beiträgen für Anschluss und Benutzung öffentlicher Anlagen bleibt vom Erschließungsbeitrag unberührt bestehen (z.B. für Kläranlage).

3. und 4. Straßenbau/Straßenbeleuchtung
Der Endausbau der derzeitigen Baustraßen soll schrittweise nach der Ansiedlung von Unternehmen erfolgen. Der Bau von Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen ist darin einbezogen. Auch die Straßenbeleuchtung soll schrittweise mit der Besiedlung erfolgen.

5. Elektrotechnische Versorgung
Das Gewerbegebiet wird über eine Trafostation versorgt. Die Kosten für die mittelspannungsseitige Erschließung sind abgedeckt. Die Grundstücke sind nicht angeschlossen. Ihren Energiebedarf melden Sie unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors rechtzeitig bei den TWN an. Anschlusskosten entstehen für das Vornetz (Trafostation – Grundstück) und den Hausanschluss.

6. Telefon
Das Gewerbegebiet ist fernmeldemäßig erschlossen. den Antrag auf Errichtung von Anschlüssen können Sie an die Deutschen Telekom AG richten.

7. Gasversorgung
Der Ortsteil Flemmingen ist an das Erdgasnetz angeschlossen. Von der Ansiedlung entsprechender Energieabnehmer im Gewerbegebiet wird dessen Anbindung an das Gas-Netz abhängig gemacht. Bei Bedarfsanmeldung in rentabler Größe soll die Anbindung gesichert werden. Anmeldung bitte an die TWN.

In Ihrem Interesse sollten Sie unmittelbar nach Ihrer Grundsatzentscheidung für den Standort Anfragen an die zuständigen Ver- und Entsorger richten. Die meisten Unternehmen halten spezielle Antragsformulare bereit.

Möglicherweise kann die Ansiedlung Ihres Unternehmens finanziell mit Mitteln aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU unterstützt werden. Bitte fragen Sie bei uns an – wir informieren oder vermitteln.

Franz-Julius-Höltzel-Straße

Die Bauflächen befinden sich im Südosten der Stadt, an der B 87/B 180 Weißenfelser Strasse/F.-J.-Hoeltz-Strasse gelegen. Es stehen vermessene Flächen für eine Bebauung mit Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören, sowie für Wohnen und verschiedene andere Nutzungen zur Verfügung.

Die Fläche östlich der F.-J,-Hoeltz-Strasse ist ca. 6.000 m² groß. Die Fläche westlich hat eine Größe von ca. 17.700 m².  Ein Bebauungsplan befindet sich im Aufstellungsverfahren.

Gas, Wasser,  Abwasser, Elektroenergie sind an den Grundstücken vorhanden.

In Ihrem Interesse sollten Sie unmittelbar nach Ihrer Grundsatzentscheidung für den Standort Anfragen an die zuständigen Ver- und Entsorger richten. Die meisten Unternehmen halten spezielle Antragsformulare bereit.
Möglicherweise kann die Ansiedlung Ihres Unternehmens finanziell mit Mitteln aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU unterstützt werden. Bitte fragen Sie bei uns an – wir informieren oder vermitteln.

Kroppentalstraße

Das Gewerbegebiet befindet sich im Aufbau; es liegt am Östlichen Stadtrand von Naumburg südlich der Kroppentalstraße. Eigentümer der beräumten Militärbrache ist der Bund. Die Gewerbeflächen liegen im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 52/2 der Stadt Naumburg.
Die Erschließung ist nicht erfolgt. Innerhalb der Fläche befindet sich ein Bahnanschlussgleis.
Das Gewerbegebiet soll vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblichen belästigenden Gewerbebetrieben dienen. Großflächiger Einzelhandel ist nicht zulässig.

Nachfolgend die Anschriften der Ver- und Entsorgungsunternehmen:

  • Versorgung mit Wasser, Strom, Gas, Fernwärme
  • Abwasserentsorgung
  • Versorgung mit Telekommunikationseinrichtungen

Ihre Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Naumburg:

  • Amt für Wirtschaftsförderung
  • Amt für Stadtplanung und Stadtsanierung
  • sowie die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bundesvermögenssamt)

Steinkreuzweg

Das Gewerbegebiet befindet sich im Südosten der Stadt, an der B 87/B 180 gelegen. Im Gewerbegebiet stehen vermessene Flächen im Bereich des I. Bauabschnittes zur Ansiedlung gewerblicher Unternehmen, vorwiegend produzierendem Gewerbe, zur Verfügung. Die Gewerbeflächen liegen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 50 der Stadt Naumburg.

Der Kaufpreis ist verhandelbar. Die Kosten für folgende Baumaßnahmen sind mit dem Kaufpreis abgegolten:

1. Wasserversorgung
2. Abwassersammlung, – rückhaltung und – fortleitung
3. Straßenbau , öffentliche Anlagen
4. Straßenbeleuchtung

Bisher sind im Gewerbegebiet Unternehmen folgender Branchen angesiedelt: Baugewerbe, Metallverarbeitung, Autohandel und -service,  Großhandel, Lebensmittelproduktion, Dienstleistung und Verwaltung.

Maßnahmen zur Erschließung einzelner Grundstücke
1. Wasserversorgung
Die Trinkwasser-Ringschlussleitung liegt im Bereich des Gehweges. Bei den Technischen Werken Naumburg (TWN) stellen Sie bitte einen Antrag auf Anschluss Ihres Grundstückes. Trinkwasser-Hausanschlussleitungen und Zähler
werden Ihnen nach Preislisten berechnet.

2. Abwasser
Die Anlagen für Sammlung und Fortleitung der Abwässer bis zum vorhandenen städtischen Netz sind errichtet. Den Anschluss an den in der Straße liegenden Kanal beantragen Sie bitte beim Abwasserzweckverband. Die Kosten
für die unmittelbare Anbindung trägt Ihr Unternehmen. Die Erhebung von Beiträgen für Anschluss und Benutzung öffentlicher Anlagen bleibt vom Erschließungsbeitrag unberührt bestehen (z.B. für Kläranlage).

3. Straßenbau/Straßenbeleuchtung
Der Endausbau der Straße ist weitestgehend erfolgt. Soweit für Zufahrten zusätzlich Borde  abgesenkt werden müssen, stimmen sie dies mit dem Bauamt der Stadt ab.

4. Elektrotechnische Versorgung
Das Gewerbegebiet ist mittelspannungsseitig versorgt. Die Grundstücke haben keinen Anschluss. Ihren Energiebedarf melden Sie unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors rechtzeitig bei den TWN an. Kosten entstehen für das Vornetz und den Hausanschluss.

5. Telefon
Das Gewerbegebiet ist durch die Telekom an das Versorgungsnetz angeschlossen. Beantragen Sie rechtzeitig Ihren Anschluss, z. B. bei der Deutschen Telekom AG.

6. Gasversorgung
Im Gewerbegebiet ist eine Gasleitung verlegt. Ihre Bedarfsmeldung richten Sie bitte an die TWN. Von dort erhalten Sie ein Anschluss-Angebot.

7. Fernwärme
Im Gewerbegebiet befindet sich ein erdgasbetriebenes Heizhaus der TWN. Anbinde- und Versorgungsmöglichkeiten bestehen noch.

In Ihrem Interesse sollten Sie unmittelbar nach Ihrer Grundsatzentscheidung für den Standort Anfragen an die zuständigen Ver- und Entsorger richten. Die meisten Unternehmen halten spezielle Antragsformulare bereit.

Möglicherweise kann die Ansiedlung Ihres Unternehmens finanziell mit Mitteln aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU unterstützt werden. Bitte fragen Sie bei uns an – wir informieren oder vermitteln.

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